EPR

PPWR-Update: Kommt eine Aussetzung der Pflicht zum EPR-Bevollmächtigten für Kleinbetriebe?

titel des blogs + icon mit karton und dokument

Wer verpackte Waren oder leere Verpackungen direkt an Endabnehmer im EU-Ausland verkauft, unterliegt den Regeln der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Nach der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) war bislang vorgesehen, dass Betriebe in jedem EU-Zielland einen lokalen EPR-Bevollmächtigten (AR, Authorised Representative) beauftragen müssen. Je nach Dienstleister können dafür jährliche Fixkosten von rund 200 bis 600 Euro pro Land anfallen – unabhängig von den tatsächlich versendeten Mengen.

Aktuell verhandeln die EU-Institutionen über eine wesentliche Anpassung dieser Vorgabe für kleine Betriebe.

Die Termine im Oktober im Überblick


  • 09. Oktober: Der Umweltausschuss des EU-Parlaments (ENVI) hat vorgeschlagen, Kleinst- und Kleinunternehmen (unter 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme) bis zum 1. Januar 2035 von der Pflicht zur Benennung eines EPR-Bevollmächtigten auszunehmen. Die Ausnahme gilt für Betriebe mit Sitz in der EU.
  • 12. Oktober: Im EU-Umweltrat haben Österreich, Tschechien und Estland ein gemeinsames Papier vorgelegt. Sie fordern eine zügige Einigung, um die unverhältnismäßigen administrativen Hürden für den grenzüberschreitenden Kleinversand zu beseitigen.
  • 19. Oktober: Am 19. Oktober diskutiert das Plenum des EU-Parlaments über den Vorschlag. Die Abstimmung ist für den 20. Oktober vorgesehen. Anschließend können die weiteren Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Rat folgen.

Was das für die Praxis bedeutet


  1. Noch keine Rechtskraft: Der Beschluss ist erst verbindlich, wenn Parlament und Mitgliedstaaten den Gesetzestext formal verabschiedet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht haben. Bis dahin gilt die bisherige Rechtslage formal fort.
  2. EPR-Meldepflicht bleibt bestehen: Die mögliche Erleichterung betrifft ausschließlich den Bevollmächtigten vor Ort. Die Registrierung im jeweiligen Land (wie dem LUCID-Register in Deutschland), die Mengenmeldung sowie die Zahlung der Entsorgungsentgelte bleiben weiterhin für jeden Versender verpflichtend.
  3. Wirtschaftliche Auswirkung: Sollte die Änderung beschlossen werden, entfallen für Kleinbetriebe die teuren jährlichen Agentur- und Vertretungsgebühren im Zielland.

Weiterlesen

Reduzierte Vektorgrafik auf dunkelrotem Hintergrund, die den dreistufigen PPWR-Zeitplan für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen ab 2026, 2030 und 2035 symbolisiert.