Wer verpackte Waren oder leere Verpackungen direkt an Endabnehmer im EU-Ausland verkauft, unterliegt den Regeln der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Nach der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) war bislang vorgesehen, dass Betriebe in jedem EU-Zielland einen lokalen EPR-Bevollmächtigten (AR, Authorised Representative) beauftragen müssen. Je nach Dienstleister können dafür jährliche Fixkosten von rund 200 bis 600 Euro pro Land anfallen – unabhängig von den tatsächlich versendeten Mengen.
Aktuell verhandeln die EU-Institutionen über eine wesentliche Anpassung dieser Vorgabe für kleine Betriebe.
Die Termine im Oktober im Überblick
- 09. Oktober: Der Umweltausschuss des EU-Parlaments (ENVI) hat vorgeschlagen, Kleinst- und Kleinunternehmen (unter 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme) bis zum 1. Januar 2035 von der Pflicht zur Benennung eines EPR-Bevollmächtigten auszunehmen. Die Ausnahme gilt für Betriebe mit Sitz in der EU.
- 12. Oktober: Im EU-Umweltrat haben Österreich, Tschechien und Estland ein gemeinsames Papier vorgelegt. Sie fordern eine zügige Einigung, um die unverhältnismäßigen administrativen Hürden für den grenzüberschreitenden Kleinversand zu beseitigen.
- 19. Oktober: Am 19. Oktober diskutiert das Plenum des EU-Parlaments über den Vorschlag. Die Abstimmung ist für den 20. Oktober vorgesehen. Anschließend können die weiteren Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Rat folgen.
Was das für die Praxis bedeutet
- Noch keine Rechtskraft: Der Beschluss ist erst verbindlich, wenn Parlament und Mitgliedstaaten den Gesetzestext formal verabschiedet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht haben. Bis dahin gilt die bisherige Rechtslage formal fort.
- EPR-Meldepflicht bleibt bestehen: Die mögliche Erleichterung betrifft ausschließlich den Bevollmächtigten vor Ort. Die Registrierung im jeweiligen Land (wie dem LUCID-Register in Deutschland), die Mengenmeldung sowie die Zahlung der Entsorgungsentgelte bleiben weiterhin für jeden Versender verpflichtend.
- Wirtschaftliche Auswirkung: Sollte die Änderung beschlossen werden, entfallen für Kleinbetriebe die teuren jährlichen Agentur- und Vertretungsgebühren im Zielland.


